Parkerleichterungen und Ausnahmegenehmigungen – Anlässe und Berechtigte

Die täglichen Schwierigkeiten bei der Parkplatzsuche

Einen Parkplatz zu finden kann mitunter eine zeitraubende Angelegenheit sein. Entweder sind zu wenig Parkplätze für zu viele Straßenverkehrsteilnehmer vorhanden oder die veranschlagten Parkgebühren sind einfach zu hoch angesetzt. Auf der Suche nach einen Parkplatz, der nahe an dem Ort gelegen ist, an dem ein Termin besteht oder eine Arbeit durchgeführt werden muss, können die Nerven auch schon mal blank liegen. Ist eine Fristeinhaltung durch die Parkplatzsuche gefährdet, wird auch in der zweiten Reihe geparkt, wohlwissentlich, dass in der Zeit der Terminwahrnehmung ein Knöllchen sehr wahrscheinlich sein wird.

Im schlimmsten Fall wird das Fahrzeug sogar abgeschleppt, was bei einem Firmenfahrzeug äußerst fatal wäre. Dieser Nervenkrieg kann natürlich mit den richtigen Informationen vermieden werden. Ein Knöllchen gehört mit den folgenden Informationen der Vergangenheit an, denn es bestehen durchaus Möglichkeiten, Parkplätze gebührenfrei zu nutzen oder im Falle eines Behinderungsgrades, entsprechende Anträge zu stellen, die eine Parkerleichterung beziehungsweise eine Ausnahmeregelung bedeuten könnten. Den meisten Verkehrsteilnehmern oder Handwerksbetrieben ist nicht bekannt, dass solche Ausnahmegenehmigungen beantragt werden können.

Die verschiedenen Formen von Ausnahmegenehmigungen


1. Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte
2. Ausnahmegenehmigung für Ärzte
3. Ausnahmegenehmigung für Handwerker
4. Ausnahmegenehmigung für Pflegedienste und dessen Mitarbeiter
5. Ausnahmegenehmigung beim Wochenendfahrverbot
6. Allgemeine Hinweise zu Sondergenehmigungen und Parkerleichterungen

 

1. Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte

Die wohl bekannteste Form einer Ausnahmeregelung ist die Parkerleichterung für Menschen mit einem Behinderungsgrad. Hierbei muss erwähnt werden, dass die Gesetzgebung in diesem Fall sich auf bestimmte und gezielte Behinderungsgrade festgelegt und diese im einzelnen auch noch differenziert hat. Bei diesen Personenkreisen ist es mehr als wahrscheinlich, dass sie in regelmäßigen Abständen zu Arztbesuchen einen gebührenpflichtigen Parkplatz benötigen.

Der Parkausweis mit der Kennzeichnung „aG“ reicht zwar aus, um einen behindertengerechten Parkplatz nutzen zu dürfen, entbindet sie unter Umständen aber nicht von der Gebührenpflicht. Da die Regelung in diesem Fall Ländersache ist, können die Regelungen von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich sein. Es werden jedoch künftig einheitliche Ausweise ausgestellt.

In der Regel bezieht sich der Paragraph 46 Absatz 2 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung auf folgende Regelung:

Arten der Behinderungen

Behinderung der unteren Gliedmaßen
und der Lendenwirbelsäule
Erhebliche Behinderung von 80 %
Kombination von Behinderungen der unteren Gliedmaßen und/oder als auch der Lendenwirbelsäule und einer Herz- beziehungsweise Lungenfunktionsstörung

Untere Gliedmaßen und Lendenwirbelsäule von wenigstens 70 %Herz- und Lungenfunktionsstörung von wenigstens 50 %

Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mindestens 60 %
Außergewöhnliche Gehbehinderung in Verbindung einer Erblindung  


Merkzeichen, die auf Parkerleichterung stehen müssen

Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson Merkzeichen „B“
Außergewöhnliche Behinderung Merkzeichen „aG“
Erblindung Merkzeichen „Bl“


Besonderheit: Für den Erhalt einer Parkerleichterung ist eine Fahrerlaubnis nicht zwingend erforderlich. Die Parkerleichterungen und Ausnahmegenehmigungen behalt ihre Gültigkeit, auch wenn die Inhaber der Ausnahmegenehmigungen lediglich als Beifahrer in den Fahrzeugen sitzt.

Bei allen Formen einer Parkerleichterung und Ausnahmegenehmigung muss die Ausnahmegenehmigung gut sichtbar im Fahrzeug platziert werden.

2. Ausnahmegenehmigung für Ärzte

In ihrer Ausübung der Tätigkeit ist es sicherlich unüblich, erst einen passenden Parkplatz zu suchen, damit die Dienstleistung erbracht werden kann. Bestimmte Berufsfelder sind in dem Sinne auf Parkerleichterungen angewiesen, da ihre Dienstleistungen in der Regel zeitlich vorgegeben sind. Um die Voraussetzungen zu erfüllen, sollten folgende Kriterien erfüllt werden:

Ärzte sind durch ihre Arbeit privilegiert, über Hausbesuche an jedem Parkplatz parken zu können, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Die Genehmigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Die Genehmigung zur Ausnahmeregelung wird allerdings nur dann erteilt, wenn der zu erreichende Ort durch eine unzumutbare Wegstrecke erreichbar ist. Die Faustregel beläuft sich im Allgemeinen auf hundert Meter vom Parkplatz zum Bestimmungsort.

Das Antragsverfahren für eine Ausnahmegenehmigung

Folgende Arztgruppen richten stellen ihren Antrag bei dem örtlich zuständigen Ordnungsamt, gerichtet an den zuständigen Fachbereich:

  • Praktische Ärzte
  • Ärzte für Allgemeinmedizin
  • Frauenärzte
  • Internisten
  • Kinderärzte


Alle übrigen Arztgruppen müssen eine Parkerleichterung über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung stellen.

3. Ausnahmegenehmigung für Handwerker

Handwerker, die kurzfristig eine Ausnahmegenehmigung benötigen, wie zum Beispiel bei Einsätzen innerhalb von Fußgängerzonen. Dieses Genehmigungen haben ihren Geltungsbereich Innerorts und werden innerhalb der Dienstzeiten per Fax übermittelt.
Für die Dauernutzung können Handwerkerjahresgenehmigungen beantragt werden. Hierbei richtet sich das Genehmigungsverfahren nach der Handwerksordnung, speziell der Anlagen A und B.


Bereiche, in denen als Handwerker mit der Parkerleichterung geparkt werden darf:

Parkerlaubnis bei Handwerkerjahresgenehmigungen

  • Im eingeschränkten Halteverbot
  • Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Entrichtung der Parkgebühr, sowie ohne Beachtung der Parkhöchstdauer
  • Auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Parkscheibennutzung, sowie ohne Beachtung der Parkhöchstdauer
  • Auf Anwohnerparkplätzen


4. Ausnahmegenehmigung für Pflegedienste und deren Mitarbeiter
 

Parkerlaubnis bei Pflegediensten mit Ausnahmegenehmigungen:

Pflegedienste können im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Beantragung der Ausnahmegenehmigung kann von den einzelnen Pflegediensten schriftlich oder durch persönliches erscheinen erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass die Ausnahmegenehmigung sichtbar im Fahrzeug hinterlegt sein muss, in Verbindung mit dem Parkausweis. Die erteilte Genehmigung berechtigt allerdings nicht zum Parken in Fußgängerzonen. Hierfür sind Einzelgenehmigungen erforderlich.

Parkerlaubnis bei Pflegediensten mit Ausnahmegenehmigungen:

  • Im eingeschränkten Halteverbot
  • An gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Entrichtung der Parkgebühr, sowie ohne Beachtung der Parkhöchstdauer
  • Auf Anwohnerparkplätzen


Pflegedienste müssen am Tag eine Vielzahl von Hausbesuchen absolvieren. Da diese Hausbesuche in der Regel terminiert sind, ist es für die Pflegedienste unzumutbar, sich auf längere Parkplatzsuchen zu begeben. Die Ausnahmegenehmigungen erteilen die entsprechenden Berechtigungen, das Fahrzeug auf Parkplätzen abzustellen, ohne die Entrichtung der örtlich geltenden Parkgebühren.

5. Ausnahmeregelungen beim Wochenendfahrverbot

Die gesetzliche Regelung für den Bereich Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

Grundsätzlich gilt laut STVO, §30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot eine eindeutige Regelung, welche Fahrzeuge von der Ausnahmeregelung betroffen sind. Um dennoch in den Genuss einer Ausnahmeregelung zu kommen, kann bei der örtlich zuständigen Behörde, in den meisten Fällen bei der Stadtverwaltung, dem Ordnungsamt, sowie beim Straßenverkehrsamt, ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Welchen Kriterien für eine Genehmigung entsprochen werden muss

Voraussetzungen hierzu sind folgende Kriterien:

  • Durch die Fahrt wird öffentlichem Interesse entsprochen
  • Eine Versagung einer Bewilligung bedeutet für den Antragsteller eine unangemessene Härte
  • Es wird vom Antragsteller erwiesen, dass keine anderen Transport- und Verkehrsmittel für diese Fahrt zur Verfügung stehen.


Ein rein wirtschaftliches Interesse des Antragstellers wird bei der Antragstellung nicht berücksichtigt.

Winterstreudienste und Nachtarbeit – Erfüllung des öffentlichen Interesses

Ausnahmeregelungen für Winterstreudienste und Nachtarbeit

In den Wintermonaten ist der Einsatz von Streufahrzeugen dann absolut geboten, wenn durch plötzlich wechselnde Wetterbedingungen erhöhter Schneefall eintritt und infolgedessen eine gefährliche Eisbildung auf den Straßen zu erwarten ist. In diesem Fall wird eine Ausnahmeregelung erteilt, die zusätzlich die Nachtarbeit erlaubt.

6. Hinweise zu Sondergenehmigungen und Parkerleichterungen

Die Beantragung einer Sondergenehmigung und die erforderlichen Unterlagen

Um in den einzeln beschriebenen Fällen einen schnellen Erfolg für die Bewilligung zu erzielen, ist eine gründliche Vorbereitung für die Antragstellung erforderlich. Die Verfahrensweise ist in der Regel immer gleich. Zur Antragstellung werden folgende Dokumente erforderlich sein:

Bei Antragstellern mit Behinderungen:

  • Das Antragsformular
  • Den Schwerbehindertenausweis, liegt der noch nicht vor, entsprechende Dokumente, die für die Antragstellung die erforderlichen Merkmale beinhalten
  • Ein Lichtbild, mit gut erkennbarem Gesicht und ohne Kopfbedeckung (Gilt für die Antragstellung des blauen Parkausweises)
  • Eine Vollmacht, sofern der Antragsteller körperlich oder gesundheitlich nicht persönlich den Antrag stellen kann. Die Vollmacht muss beglaubigt sein.


Bei gewerblichen Antragstellern:

Kopie des Gewerbeschein (bei Handwerkern die Handwerkerkarte)
Kopie des Fahrzeugscheins oder Leasingvertrag bei Leasingfahrzeugen

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